Bei vielen Leistungen bieten wir einfach mehr als andere
Infos und Aktuelles
- Rückenschmerzen und Knieschmerzen
- Kopfschmerzen und Migräne
- Raucherentwöhnung, Allergie
- Zahnschmerzen nach operativen Eingriffen
- Übelkeit nach Operationen, Chemotherapie oder in der Schwangerschaft.
- So stürzen Säuglinge vom Wickeltisch,
- Kinder bis zu 6 Jahren stürzen im Kinderzimmer aus der Höhe (Etagenbett, Stuhl, Sessel),
- Kinder bis zu 6 Jahren kippen mit Möbelstücken um, weil sie auf ihnen heraufklettern bzw. sie als Turngeräte benutzen,
- Stürze als Ergebnis von Stolpern, z. B. über Spielsachen, Stromleitungen,
- Im schlimmsten Fall stürzen Kinder aus dem Fenster oder vom Balkon.
- Kinder sind unbeaufsichtigt mit Kerzen, offenem Feuer oder heißen Flüssigkeiten,
- gefährliche Elektrogeräte wie Wasserkocher, Fritteuse, Samowar für die Kinder leicht erreichbar sind und
- wenn die dunklen Verbindungslöcher von Steckdosen in Spiel- und Krabbelhöhe angebracht sind.
- Sofortmaßnahmen bei Schnitt- und Schürfverletzungen:
- Sofortmaßnahmen bei verbrühten oder verbrannten Körperteilen:
- Sofortmaßnahmen bei Verätzungen:
- Bedecken von Mund und Nase beim Husten/Niesen, jedoch nicht mit der bloßen Hand
- regelmäßiges und sorgfältiges Händewaschen
- regelmäßiges Lüften.
Die Saint-Gobain Betriebskrankenkasse wurde jetzt im großen Krankenkassenvergleich ausgezeichnet und das gleich viermal! Die Auszeichnung zu „Deutschlands besten Krankenkassen“ wurde gemeinschaftlich durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Zeitschrift „Focus Money“ in Berlin verliehen.
Die Saint-Gobain BKK wurde hierbei unter den regionalen Krankenkassen gleich dreimal mit dem ersten Platz sowie einem zweiten Platz ausgezeichnet. Sie erhielt die Auszeichnungen „Bestes Bonus-/Vorteilsprogramm“, „Beste ambulante-/integrierte Versorgung“, „Beste Zahnversorgung“ und „Top Prävention“.
„Als regionale Krankenkasse freuen wir uns sehr, dass unser besonderes Leistungsangebot derart große Beachtung findet“, so Elke-Luise Müller, Vorstand der Saint-Gobain BKK, „Zusatzleistungen müssen den Versicherten spürbare Vorteile bringen!“.
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds und damit des Einheitsbeitragssatzes im Jahre 2009 wurden die Unterschiede zwischen den Krankenkassen weitgehend aufgehoben – so der weit verbreitete Irrglaube. Tatsächlich gibt es massive Unterschiede in den Service- und Zusatzleistungen. Genau diese wurden im „Großen Krankenkassenvergleich“ auf den Prüfstand gestellt.
TCM-Traditionelle Chinesische Medizin hilft seit über 2000 Jahren- Weltweit bekannteste
Behandlungsform ist die Akupunktur
Immer mehr Menschen denken an alternative Behandlungsmöglichkeiten. Besonders dann, wenn sie meinen, dass ihnen die so genannte Schulmedizin nicht mehr helfen kann.
Die allgemein bekannteste und weltweit angewandte Behandlungsform der TCM ist die Akupunktur.
Das bis zu 2000 Jahre alte Gesundheitskonzept basiert auf der Annahme, das der Körper von einer Energie (Qi, sprich:Tschi) durchdrungen ist, welche auf festgelegten Leitbahnen (Meridiane) den Körper durchströmen. Diese Meridiane sind gedachte Linien, die von der Kopfmitte bis zu den Fingern oder Zehenspitzen verlaufen. Ihnen werden bestimmten Organfunktionen (z.B. Lunge, Leber, Mange, Milz) zugeordnet. Die TCM geht davon aus, dass durch eine Störung (Stau oder Blockade) dieses Energieflusses Krankheiten entstehen. Mit Hilfe der Akupunktur soll dieser Fluss wieder in Gang kommen und die Krankheitsursache behoben werden. Dabei werden bestimmte Punkte, die so genannten Akupunkturpunkte mit speziellen Nadeln gestochen. Je nach Körperregion werden die Nadeln nur einige Millimeter oder Zentimeter eingeführt. Die Nadeln verbleiben dann je nach Diagnose 15-45 Minuten in der Haut. Eine komplette Therapie umfasst in der Regle 10 bis 15 Sitzungen.
Akupunkturbehandlungen werden u.a. bei folgenden Indikationen angeboten:
Die Akupunkturbehandlung bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen. (Bei allen anderen Indikationen konnten bislang keine hinreichenden Belege für eine Wirksamkeit erbracht werden.)
Ärzte, die eine Akupunkturbehandlung auf Kassenkosten anbieten, benötigen eine hochwertige Ausbildung zur Akupunktur. Akupunkturbehandlungen bei einem Heilpraktiker dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen.
Was ändert das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) für Versicherte?
Das Versorgungsstrukturgesetz tritt am 01.01.2012 in Kraft. Einschnitte für Versicherte gibt es dabei nicht. Weder werden die Praxisgebühr noch die Zuzahlungen erhöht oder gesenkt. Mehrbelastungen für die Versicherten sieht das Gesetz nicht vor.
Im Volksmund als Landärztegesetz bekannt, zielt es darauf ab, die ärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen zu verbessern. Es enthält einige Anreize, die dafür sorgen sollen, dass sich mehr Ärztinnen und Ärzte, vor allem Hausärzte, in ländlichen Regionen niederlassen. Damit in Zukunft die Versorgung in den strukturschwachen Gebieten sichergestellt wird, können künftig verstärkt Krankenhäuser ambulante Leistungen anbieten und über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Allerdings müsste, ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt werden. Die bereits bestehende Möglichkeit, dass Krankenhausärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, soll auf Ärzte in Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen ausgeweitet werden. Bei all diesen erweiterten Möglichkeiten ist jedoch noch nicht absehbar, wann und in welcher Form das Gesetz die ärztliche Versorgung tatsächlich verändert. Das Gesetz bietet jedoch zumindest die Chance, dass sich die Versorgungsstrukturen in der Fläche langfristig verbessern.
Direkte Verbesserung für die Patientinnen und Patienten
Neben zahlreichen Regelungen, die die Bedarfsplanung und die ärztliche Vergütung betreffen, enthält das Gesetz auch Einzelmaßnahmen, die sich direkt auf die ärztliche Versorgung des Patienten auswirken:
1. Wartezeiten: Mit Einführung des GKV-VStG müssen künftig die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärzte dafür sorgen, dass die Patientinnen und Patienten schnell einen Facharzttermin bekommen. Im Gesetz geregelt ist auch, dass der Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung durch das sogenannte „Entlassungsmanagement“ besser organisiert wird. Hier entscheidet letztendlich die Praxisrealität. Es bleibt abzuwarten, ob diese beiden eher unverbindlichen Regelungen den Patientinnen und Patienten tatsächlich helfen werden.
2. Heilmittel: Das Versorgungsstrukturgesetz schreibt vor, dass medizinische Maßnahmen wie z. B. Massagen, Sprachtherapie oder Ergotherapie innerhalb von vier Wochen von den Krankenkassen genehmigt werden müssen. Bleibt diese Genehmigung innerhalb der Frist aus, so gilt die Heilmittelgenehmigung als erteilt.
Versicherte die langfristig Heilmittel benötigen, wie zum Beispiel Patienten mit einer schweren Behinderung können sich die notwendigen Heilmittel für einen längeren Zeitraum von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Dadurch wird die Versorgung erleichtert.
3. Spezialärztliche Versorgung: Für Menschen, die zum Beispiel an einer seltenen Erkrankungen leiden oder an Krankheiten mit besonderen Krankheitsverläufen (wie z. B. Krebserkrankungen, schwere Herzinsuffizienz oder HIV/Aidsleiden, hält das Gesetz Neuregelungen bereit. Die wohnortnahe fachärztliche Versorgung soll verbessert werden, indem diese Patientinnen und Patienten ambulant in Krankenhäusern medizinisch versorgt werden sollen. Denn bei komplexen und schwer therapiebaren Krankheiten können oft nur Fachärzte mit speziellem medizinischen Wissen und besonderer Ausstattung bedarfsgerecht behandeln. Es ist durchaus medizinisch sinnvoll, nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine dort stationär begonnene schwierige Behandlung auch dort ambulant weiterzuführen. Das GKV-VStG sieht vor, dass hier die Schranken zwischen einer stationären und einer ambulanten Behandlung aufgehoben werden.
Zudem wird klargestellt, dass Patientinnen und Patienten in Fällen lebensbedrohlicher Erkrankungen einen Anspruch auf alternative Behandlungsmethoden haben – wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest eine entfernte Chance auf Heilung oder spürbare Verbesserung des Krankheitsverlaufs besteht. Diese Regelung ist nicht neu, sondern seit einigen Jahren gelebte Kassenpraxis. Bereits 2006 hat das Bundessozialgericht dafür mit dem sogenannten Nikolausurteil die Rahmenbedingungen geschaffen. Jetzt erhält diese Regelung mit der aktuellen gesetzlichen Klarstellung eine umfassende Rechtsgrundlage.
4. Verlängerung der Familienversicherung um Zeiten des Freiwilligendienstes: Kinder sind bis zu verschiedenen Altersgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Eine Verlängerung war bisher nur möglich, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung der Wehrpflicht oder ersatzweise Erfüllung des Zivildienstes unterbrochen oder verzögert wurde. Zum 1. Juli 2011 wurde sowohl die Wehrpflicht als auch der Zivildienst ausgesetzt. Als Ersatz wurde der Freiwilligendienst ins Leben gerufen. Im GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird nun regelt, dass für alle freiwilligen „Ersatzdienste“ eine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse der Eltern über das 25. Lebensjahr hinaus möglich ist. Hierfür muss – wie bisher – nachgewiesen werden, dass der Freiwilligendienst zu einer Verzögerung oder Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung führt. Der Verlängerungszeitraum ist auf höchstens 12 Monate begrenzt.
Essen, 31. Oktober 2011
BKK-Umfrage: 84 % der Berufstätigen sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit „Stand-by“ -
Jeder Zweite hat Schlafprobleme
Der wirtschaftliche Erfolg und die sich ändernden Arbeitsbedingungen haben ihren Preis: Die Arbeitswelt drängt sich bei den meisten Berufstätigen über Handy und PC immer weiter ins Privatleben. Nach einer Umfrage der Betriebskrankenkassen sind 84 % außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte erreichbar. Die Hälfte davon ist sogar jederzeit „Stand-by“. Die Studie zeigt außerdem, dass in Deutschland rund die Hälfte der Befragten keiner „regulären“
5-Tage-Woche nachgeht. Sie arbeiten regelmäßig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, im Schicht-, Nacht- oder Bereitschaftsdienst. Mehr als jeder Zehnte leidet dabei fast jede Nacht an Schlafproblemen. Als häufigsten Grund gaben die Befragten allgemeinen Stress an, gefolgt von beruflichem Stress bzw. beruflicher Überforderung, dem Nichtabschaltenkönnen von der Arbeit sowie privaten Sorgen und familiären Problemen. Karin Hendrysiak, Pressesprecherin des BKK-Landesverbandes NORDWEST: „Ständige Abgeschlagenheit kann ein Warnzeichen für seelische „Ausgebranntheit“ sein. So hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Krankentage, die nach ärztlichen Verordnungen auf das „Burnout-Syndrom“ zurückgehen, verzehnfacht. So geht jeder Fünfte kurz vor dem Schlafengehen noch berufsbezogenen Tätigkeiten nach, z.B. dienstliche
E-Mails oder SMS überprüfen. Inzwischen fällt vielen die Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben durch die ständige Erreichbarkeit schwer. Sie sollten kritisch überprüfen, ob es wirklich notwendig ist, jederzeit erreichbar zu sein. Auch das Erlernen von Entspannungstechniken kann helfen, besser in den Schlaf zu kommen, ebenso der Verzicht auf koffeinhaltige Getränke oder schwere Mahlzeiten.
Der Film zum Thema „Schlafstörungen“ unter www.bkk-webtv.de gibt darüber hinaus Tipps, Hilfestellungen und Hinweise, wie man mit einfachen Mitteln zu einem ruhigen Schlaf finden kann.
Ansprechpartnerin:
Karin Hendrysiak, Pressesprecherin NRW
Tel.:0201/179-1511, Fax: -1691
Mobil: 0170/9235426
E-Mail: Karin.Hendrysiakbkk-nordwestde
Hilfe im Dschungel der Naturmedizin
Neues Internetportal der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. informiert über Nutzen und Risiken komplementärer Behandlungsmöglichkeiten bei Krebserkrankungen
Bewährte Standardtherapien wie Chemotherapie oder Bestrahlung haben mitunter erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität von Krebspatienten. Um häufig auftretende Nebenwirkungen zu mildern und das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern, sind daher viele Betroffene auf der Suche nach unterstützenden Maßnahmen. Mögliche Ergänzungen können naturheilkundliche Mittel und Verfahren sein. Das Spektrum an verfügbaren Maßnahmen ist jedoch mittlerweile so breit gefächert, dass es für Interessierte oft schwer ist, sinnvolle Methoden von fragwürdigen oder gar gefährlichen Angeboten zu unterscheiden. Um die Einschätzung verfügbarer Verfahren zu erleichtern, bietet die Krebsgesellschaft NRW unter www.komplementaermethoden.de einen Überblick über die derzeit gängigen komplementären Behandlungsmöglichkeiten. Verschiedenste Wirkstoffe und Verfahren werden ausführlich beschrieben und unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bewertet.
„Als sogenannte natürliche oder sanfte Methoden werden naturheilkundlichen Maßnahmen oft Wirkungen aber meist keinerlei Nebenwirkungen zugeschrieben. Tatsächlich ist es aber so, dass Wirksamkeit und Unbedenklichkeit vieler Methoden, die als Ergänzung zur Standardkrebstherapie angeboten werden, nicht bzw. nur unzureichend geprüft sind. Hier sind gesunde Skepsis und qualifizierte Informationen gefragt“, so Dr. Margret Schrader von der Krebsgesellschaft NRW. Neben der Beschreibung und Bewertung wirksamkeitsgeprüfter Verfahren liegt daher ein besonderer Fokus des neuen Portals auf der Begutachtung von „nicht hinreichend“ wirksamkeitsgeprüften sowie „bedenklichen“ Praktiken und Mitteln. Interessierte finden Tipps, wie sich unseriöse Praktiken schnell enttarnen lassen.
Das neue Portal ist in Zusammenarbeit mit dem Institut zur wissenschaftlichen Evaluation naturheilkundlicher Verfahren an der Universität zu Köln (IWENV) unter der Leitung von Professor Dr. med. Josef Beuth entstanden. Es dient der Erstinformation und Orientierung.
„Ziel ist es, Interessierte zu sensibilisieren – sowohl für Maßnahmen, die sich als Ergänzung zur konventionellen Krebstherapie eignen, als auch für die Methoden, die als unwirksam oder gar gefährlich gelten. Aufgabe der komplementären Medizin ist es, etablierte Standardkrebstherapien sinnvoll zu ergänzen, um so Verträglichkeiten zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Operation, Chemo- und Strahlentherapie können durch diese Maßnahmen keinesfalls ersetzt werden“, betont Professor Beuth. Zur exakten Abschätzung des individuellen Nutzens bestimmter Verfahren ist vor Anwendung das Gespräch mit dem behandelnden Arzt unerlässlich. Dieser kann Wirkungen und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten einschätzen und im Verlauf beobachten.
Informationen zu diesem Themenkomplex bietet auch die Broschüre „Komplementäre Behandlungsmethoden bei Krebs“ der Krebsgesellschaft NRW. Innerhalb Nordrhein-Westfalens kann die Broschüre kostenlos bestellt werden. Beim Versand größerer Stückzahlen wird eine Portopauschale erhoben. Bestellungen sind über die Homepage der Krebsgesellschaft NRW sowie auch telefonisch über 02 11 / 15 76 09 90 möglich. Für Interessierte außerhalb von NRW besteht unter www.krebsgesellschaft-nrw.de (Rubrik „Service“) die Möglichkeit, die Broschüre als kostenloses PDF-Dokument herunterzuladen.
BKK Bundesverband
Pressestelle
Juni 2011
Kinder: Unfallfrei im Haushalt
Kinder sind lebendig, neugierig, impulsiv, manchmal übermütig und vor allem kennen sie ihre Grenzen noch nicht. Sie springen und klettern, toben und spielen, erforschen und untersuchen ihre Umwelt. Doch schnell ist es passiert: Ein Sturz, ein Stoß, ein Schnitt. Jährlich verunglücken in Deutschland rund 1,7 Millionen Kinder. Die meisten Unfälle die so schwer sind, dass ein Arzt aufgesucht werden muss, passieren vor allem bei Kindern unter 15 Jahren. Etwa 540.000 dieser Unfälle ereignen sich zu Hause oder in der Freizeit und gehören zu den höchsten Gesundheitsrisiken von Kindern. Bei jüngeren Kindern spielen häusliche Unfälle eine zentrale Rolle: 60 Prozent der Kleinkinder verletzen sich daheim. Vergiftungen und Verbrennungen sind typische Unfälle im Kleinkindalter, im Schulalter dominieren die Knochenbrüche unter den schweren Verletzungen. 12 Prozent dieser Kinder müssen im Krankenhaus aufgenommen werden, wobei ein- bis Vierjährige die höchste stationäre Behandlungsrate haben (Robert Koch Suvery 2008). Jungen sind in allen Altersstufen und in allen Kategorien häufiger von Unfällen betroffen als Mädchen (etwa 60:40). Nummer 1 der Unfallorte ist das Kinderzimmer, gefolgt von der Küche und der Treppe. Experten gehen davon aus, dass immerhin 60 Prozent dieser Unfälle durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden können.
Vermeiden von Stürzen – Sicherheit für den Hausgebrauch
Über 50 Prozent aller Unfälle sind auf Stürze zurückführen (davon 32 Prozent: Sturz aus der Höhe, 20 Prozent: Sturz auf gleicher Ebene). Verantwortlich dafür sind in erster Linie Hast, schlechte Bodenbeschaffenheit, Nässe und falsches Schuhwerk, die zu Stolpern und Ausrutschen führen. Doch auch Überforderung, Ablenkung und insbesondere Aufsichtsfehler der Betreuungspersonen sind mögliche Unfallursachen.
Wichtige Vorsichtsmaßnahmen sind: Beim Wickeln immer eine Hand am Kind, wenn man sich entfernt, sollte man das Kind mitnehmen oder auf den Boden legen.
Lassen Sie Ihre Kinder niemals bei offenem Fenster oder auf dem Balkon unbeaufsichtigt, vermeiden Sie, dass ein Stuhl oder eine andere Steigehilfe vor dem Fenster oder Balkongeländer steht. Am besten ist, wenn Sie Fenster und Türen mit Sicherheitsriegeln sichern und sich selbst als Vorbild nicht auf die Fensterbank oder das Balkongeländer setzen.
Vermeidung von Verbrennungen und Verätzungen – Sicherheit in der Küche
Kleinkinder sind besonders häufig von Brandverletzungen betroffen. Jedes Jahr müssen mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit thermischen Verletzungen ärztlich versorgt werden. Besonders alarmierend ist, dass mehr als drei Viertel aller schwer verletzten Kinder jünger als fünf Jahre sind. Außerdem müssen sie mit Verbrennungen und Verbrühungen besonders lange im Krankenhaus bleiben: Ein- bis Vierjährige im Durchschnitt sechs Tage. Vor allem Kleinkinder sind gefährdet, sich zu verbrennen oder zu verbrühen. Ursachen dafür sind:
· sie beginnen sich hochzuziehen; ziehen an Kabeln; Tischdecken oder Töpfen; herunterreißen von heißen Gegenständen oder Flüssigkeiten; Anfassen von heißen Flächen,
Dabei sind Unfälle dieser Art zu einem großen Teil vermeidbar!
Es ist wichtig, dass Kinder sich nicht alleine in der Küche aufhalten und nicht am Herd oder Ofen spielen dürfen. Es sollten vor allem die hinteren Herdplatten zum Kochen benutzt werden und Pfannen- und Topfgriffe immer so gedreht werden, dass ein Kind sie nicht erreichen kann. Hilfreich ist auch, ein Herdschutzgitter anzubringen und die Kinder über die Gefahren aufzuklären.
Um schwerwiegende Stromunfälle zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass die Steckdosen gesichert sind, elektrische Geräte außerhalb der Reichweite der Kinder aufbewahrt werden, Kabel nicht herunterhängen und zum Herunterreißen animieren. Ziehen Sie nach dem Gebrauch eines Elektrogerätes den Stecker.
Hat sich Ihr Kind verbrannt oder verätzt, bekommen Sie bei dem Verein Paulinchen e. V. eine umfassende Beratung und Begleitung. Zu erreichen ist der Verein unter: www.paulinchen.de.
Vermeidung von Unfällen am Tisch – Sicherheit in Essecken und auf Stühlen
Ein wichtiges Ritual bei Kindern ist das gemeinsame Essen. Doch auf dem Tisch stehen interessante Gegenstände, die gut duften und dampfen. Wenn Kinder neben dem Tisch stehen, können sie nicht überblicken, was sich alles darauf befindet und zwangsläufig wird die Neugierde geweckt. Um Verletzungen am Tisch zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kind immer beaufsichtigt ist, dass Sie auf eine Tischdecke verzichten, die reizt, daran zu ziehen. Keine Heißgetränke an die Tischkante stellen. Lassen Sie Alkohol, Zigaretten, Streichhölzer und spitze, scharfe Gegenstände nicht offen liegen und verwenden Sie möglichst breite, kippsichere Kerzen. Und achten Sie bei dem Kauf von Kinderstühlen darauf, dass sie nicht wackeln.
Erste Hilfe bei Unfällen im Haushalt – Experten raten
Bevor ein Pflaster die Wunde abdeckt, sollte sie erst ausbluten. Mit dem Blut werden Verunreinigungen und Krankheitserreger aus der Wunde ausgeschwemmt. Bei größeren Verletzungen, die stark bluten, sollte ein Druckverband angelegt werden, um die Blutung zu stoppen. Später sollten die Wundränder mit einem Antiseptikum (z. B. Jod) desinfiziert werden. Bei größeren Verletzungen das Pflaster quer zur Wunde kleben, um das Zusammenwachsen der Hautränder zu unterstützen. Große und tiefe Schnittwunden müssen vom Arzt genäht oder geklammert werden.
Halten Sie die betroffenen Stellen unter laufendes Kaltwasser. Ziehen Sie die Kleider nicht aus, sondern halten Sie eine kalte Brause zwischen Kleidung und Haut. Die Abkühlung sollte 10 bis 15 Minuten dauern. Bei kleineren Verbrennungen halten Sie die Kühlung so lange aufrecht, bis der Schmerz abgeklungen ist. Verwenden Sie keinen Puder oder Salbe, dies erschwert später dem Arzt die Behandlung. Am besten ist es, nach der Kaltwasserbehandlung die Haut mit sterilem Verbandsmaterial abzudecken. Alle weiteren Maßnahmen sollten Sie dem Arzt vorbehalten.
Lassen Sie das Kind viel Wasser trinken. Wirken Sie beruhigend auf das Kind ein und lösen Sie kein Erbrechen aus. Geben Sie dem Kind kein Salzwasser und keine Milch.
Betriebskrankenkasse rät: Grippeschutzimpfung jährlich wiederholen
Während der jährlichen Grippewelle werden ca. 5 bis 20 % der Bevölkerung infiziert. Die Betriebskrankenkasse XXX rät deshalb, sich rechtzeitig vor Beginn der Erkältungssaison impfen zu lassen. Die beste Impfzeit ist von Oktober bis November, die Schutzwirkung beginnt zwei bis drei Wochen nach der Impfung.
Impfung
Zur Impfung steht ein gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Die Impfung muss jährlich aufgefrischt werden, da die Viren sich ständig verändern. Der Impfstoff der Saison 2010/2011 sowie der Saison 2011/2012 wirkt auch gegen die neue Grippe, die sogenannte Schweinegrippe. Die Nebenwirkungen der Impfung können jedoch grippeähnliche Symptome wie Fieber, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen sein.
Vorbeugen
Die Grippeviren werden durch Tröpfcheninfektion oder durch Schmierinfektionen, z.B. über Türklinken, von Mensch zu Mensch verbreitet. Daher ist es kaum möglich, im täglichen Leben der Ansteckungsgefahr auszuweichen. Die Verbreitung des Erregers lässt sich jedoch durch einfache Maßnahmen reduzieren:
Hohes Fieber
Die Virusgrippe wird häufig fälschlicherweise mit einer Erkältung (grippalem Infekt) gleichgesetzt. Der Übertragungsweg beider Erkrankungen ist gleich. Allerdings verläuft die Virusgrippe schwerwiegender und führt jedes Jahr zu Todesfällen.
Die Virusgrippe beginnt plötzlich mit hohem Fieber bis zu 40 Grad Celsius, Frösteln, Rachenbeschwerden, Kopf-, Glieder-, Muskel- und Kreuzschmerzen, Heiserkeit und trockenem Husten; evtl. auch Appetitlosigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Bei unkompliziertem Verlauf bilden sich die Erscheinungen nach einigen Tagen zurück.
Keine Impfung gegen Erkältung
Gegen eine Erkältung gibt es keine Impfung. Der beste Schutz vor einer Erkrankung besteht in der Einhaltung von Hygienemaßnahmen und einer Stärkung des Immunsystems durch gesunde Ernährung, Sport und ausreichend Schlaf.
(BKK Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrer/unserer BKK eine Impfberatung anzufordern. Egal ob es sich um Fragen zum Impfschutz in Deutschland oder für eine Reise handelt, es wird für jeden Versicherten eine individuelle schriftliche Empfehlung passend zur Reise ausgearbeitet. Egal, ob es sich um einen Badeurlaub in der Türkei oder eine Trekkingreise quer durch Asien handelt.)
BKK Landesverband
Pressemittleitung
AKTUELLER Artikeldienst: Tipps zum Darmkeim EHEC
Erste EHEC-Tote in Deutschland– Beachtung von Hygieneregeln bietet Schutz
Das agressive Darmbakterium EHEC (enterohämorrhagische Escherichia coli) grassiert derzeit in Deutschland. Die Zahl der lebensgefährlichen Darminfekte ist auffällig gestiegen und hat bereits Todesopfer gefordert. Bundesweit müssen zahlreiche Menschen intensivmedizinisch betreut werden. Täglich werden neue Infektionen gemeldet und Verdachtsfälle registriert. Ungewöhnlich bei dieser Infektionswelle ist, so das Robert Koch Institut (RKI) in Berlin, dass von dem Darmkeim vor allem Erwachsene und in erster Linie Frauen betroffen sind. Die Auslöser für die Infektionen sind bislang nicht gefunden. Sobald der „genetische Fingerabdruck“ des Erregers vorliegt, kann auch der Ansteckungsherd leichter gefunden werden. Bislang gibt es, laut RKI, keinen Hinweis darauf dass rohes Fleisch oder Rohmilch die Ursache für den Ausbruch der Infektion ist. Das Augenmerk der Experten richtet sich derzeit auf Rohkost wie Salat und Gemüse. Die Gesundheitsbehörden rufen die Bevölkerung dazu auf, Tomaten, Gurken, Karotten und alle anderen roh verspeisten Gemüse- und Obstsorten gründlich zu waschen. Bislang kann eine bestimmte Gemüseart noch nicht als Infektionsherd benannt werden. Es spricht allerdings viel für die Theorie, dass Gemüsesorten Überträger des Bakteriums EHEC sind, weil vor allem Frauen die mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind und dabei mit dem Erreger in Kontakt kommen.
Empfehlungen des RKI
Bis die Ursache endgültig geklärt ist, gelten die bei Seuchen üblichen Verhaltensregeln: Nach Tier- und Bodenkontakten sollten die Finger nicht in den Mund gesteckt werden. Rohes Fleisch und leicht verderbliche Lebensmittel stets bei Kühlschranktemperatur aufbewahren! Beim Kochen sollten Lebensmittel durchgegart werden, um Bakterien abzutöten (mindestens zehn Minuten auf 70 Grad). Die Hände zwischendurch und regelmäßig gründlich waschen! Bretter, Geschirr und Besteck gründlich spülen! Auf rohe Milch sollte man im Moment verzichten. Der Bundesgesundheitsminister rief alle Bürger dazu auf, besonders penibel auf die Einhaltung von Hygieneregeln zu achten. Obst und Gemüse sollten intensiv gereinigt werden. „Wenn es erste Anzeichen von blutigem Durchfall gibt, sollten die Bürgerinnen und Bürger schnell einen Arzt aufsuchen.“
Die EHEC-Infektion
Das erste Anzeichen für eine EHEC-Erkrankung ist ein wässriger Durchfall, der von Übelkeit und Erbrechen begleitet wird. In schweren Fällen kommt es zu krampfhaften Bauchschmerzen, Blut im Stuhl und Fieber. Der EHEC Erreger ist seit den achtziger Jahren bekannt. Die WHO zählt ihn zu den gefährlichsten Keimen. Nur wenige Mikroben reichen aus, um den Organismus zu befallen. Der Erreger ist hochgiftig und zerstört Darm- und Nervenzellen. In besonders schlimmen Fällen werden die Innenwände der Blutgefäße in den Nieren geschädigt. Unbehandelt oder zu spät diagnostiziert kann das Bakterium tödlich wirken. Die Opfer sterben an Nierenversagen und Harnvergiftung. Gut die Hälfte der Überlebenden erleiden schwere Nieren- und Nervenschäden.
Der Keim gelangt in der Regel über Lebensmittel vom Tier zum Menschen. EHEC-Infektionen können auf vielfältige Art und Weise übertragen werden. Dabei handelt es sich stets um die unbeabsichtigte orale Aufnahme von Fäkalspuren, wie z.B. bei Kontakt zu Wiederkäuern, vor allem Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer (z.B. Rehe und Hirsche) oder beim Verzehr kontaminierter Lebensmittel. Vereinzelt wurde nachgewiesen, dass auch andere landwirtschaftliche Nutztiere sowie Heimtiere EHEC-Bakterien ausscheiden. Doch ihre Bedeutung für die Verbreitung des Erregers und für Infektionen beim Menschen wird vom RKI als gering eingestuft. Auch eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist möglich. Der EHEC-Erreger wird nicht durch eine Tröpfcheninfektion, wie zum Beispiel bei einer Erkältung übertragen, sondern wird im direkten Kontakt mit Infizierten oder dem Bakterium weitergegeben. Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange EHEC-Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden. Die Inkubationszeit* beträgt zwischen zwei und zehn Tagen, durchschnittlich liegt sie bei drei bis vier Tagen.
Verhaltensregeln bei Erkrankten
Wichtig ist: Betroffene müssen bei den ersten Anzeichen direkt zum Arzt gehen! EHEC - Erkrankte müssen viel trinken, um den Flüssigkeits- und Salzverlust auszugleichen! Durch Hygiene lässt sich das Risiko einer EHEC -Infektion deutlich einschränken. Von einer Selbstmedikation aus der Hausapotheke ist abzuraten!
Darüber hinaus gilt: Alle Personen mit Durchfall sollten darauf achten, dass strikte Hände-Hygiene eingehalten wird, insbesondere gegenüber Kleinkindern und immungeschwächten Personen. Von einer Therapie mit Antibiotika ist abzuraten. Der Grund: Die Bakterien schütten für den menschlichen Körper gefährliche Gifte aus. Die Verwendung einiger Antibiotika kann diese Toxin-Ausschüttung im Körper anstoßen.
Eigentlich kann sich der gesunde Körper gut gegen unerwünschte Eindringlinge wie EHEC Keime wehren, denn der Magen-Darm-Trakt verfügt über eine Vielzahl von Abwehrfaktoren. Allerdings kann die Darmtätigkeit geschwächt sein, wie zum Beispiel durch Antibiotika, psychische Probleme oder durch einen unausgeglichene Hormonhaushalt.
Im Fall der EHEC-Welle werden die Bürger über das Robert Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Verbraucherministerium sowie die Hotline des Gesundheitsministeriums (01805 - 99 66 01) informiert.
Aktuelles
07.06.2011
http://www.bzga.de/themenschwerpunkte/infektionsschutz/ehec-infektionen-hygiene-beachten/






