125 Jahre

Bei vielen Leistungen bieten wir einfach mehr als andere  

Arbeitgeberservice

Das Wichtigste in Kürze

Fälligkeit der Beiträge

 

Die Beiträge für versicherungspflichtige Mitglieder und geringfügig Beschäftigte aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen sind ab 01.01.2006 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, indem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. 

Als „Tag der Zahlung“ gilt: 

  • bei Barzahlungen: der Tag des Geldeingangs 
  • bei Zahlung durch Scheck, Überweisung oder bei Einzahlung auf eines unserer Konten: der Tag der Wertstellung zu unseren Gunsten 

Das bedeutet, dass die Beitragszahlung so frühzeitig veranlasst werden muss, dass wir die Beiträge spätestens am Fälligkeitstag verfügbar haben. Bei verspäteter Zahlung sind wir gesetzlich verpflichtet, einen Säumniszuschlag zu erheben. Dieser beträgt 1% des rückständigen, auf 50,00 € nach unten abgerundeten Betrages. 

Um eine termingerechte Beitragszahlung zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Erteilen Sie uns hierzu einfach eine Einzugsermächtigung.

 

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2012 auf einen Blick:

Beitragsmonat

Fälligkeit

Fälligkeit Beitragsnachweis

01.2012

27.01.2012 

25.01.2012 

02.2012

27.02.2012 

23.02.2012 

03.2012

28.03.2012 

26.03.2012 

04.2012

26.04.2012 

24.04.2012 

05.2012

29.05.2012 

24.05.2012 

06.2012

27.06.2012 

25.06.2012 

07.2012

27.07.2012 

25.07.2012 

08.2012

29.08.2012 

27.08.2012 

09.2012

26.09.2012 

24.09.2012 

10.2012

29.10.2012 

25.10.2012 

11.2012

28.11.2012 

26.11.2012 

12.2012

21.12.2012 

19.12.2012 


Beitragssätze

 

Beitragssatz gesamt

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Krankenversicherung

15,5%

8,2%

7,3%

Rentenversicherung

19,6%

9,8%

9,8%

Arbeitslosenversicherung

3,0%

1,5%

1,5%

Pflegeversicherung

1,95% (2,2%)

0,975% (+0,25%)

0,975%


Beitragsbemessungsgrenze

 

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

 Rentenversicherung

5.600 €

67.200 €

4.800 €

57.600 €

 Arbeitslosenversicherung

5.600 €

67.200 €

4.800 €

57.600 €

Kranken- und Pflegeversicherung

3.825 €

45.900 €

3.825 €

45.900 €


Versicherungspflichtgrenzen

West

Ost

Monat

Jahr

Monat

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung 

4.237,5 €

50.850 €

4.237,5 €

50.850 €

Kranken- und Pflegeversicherung 
für PKV-Bestandsfälle

3.825 €

45.900 €

3.825 €

45.900 €


Bankverbindung und Betriebsnummer

West

Ost

Betriebsnummer

301 680 72

010 850 48

Bankverbindung

SEB Bank AG

SEB Bank AG

Kto:

1 026 000 000

1 430 777 300

Blz:

390 101 11

860 101 11

© Copyright 2002-2011 Saint-Gobain BKK|Impressum|Datenschutz