Bei vielen Leistungen bieten wir einfach mehr als andere
Alle Leistungen von A–Z
- Ergonomische Beratung am Arbeitsplatz
- Computergestütztes Rückentraining
- Stressbewältigungsseminare
- Hautscreenings
- und vieles mehr
- Diabetes mellitus Typ 1
- Diabetes mellitus Typ 2
- koronare Herzkrankheit (KHK)
- Brustkrebs
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Asthma bronchiale
- Präventives Herz-Kreislauftraining
- Gesundheitsorientiertes Muskeltraining
- Stressreduktions-Training
- Maßnahmen zur Gewichtsreduktion
- Informationen zu ausgewogener Ernährung
- Informationen zur Nikotinentwöhnung und Alkoholreduktion
- BKK Aktivwoche
- Kompaktprogramm Well-Aktiv
- Günstiger Zahnersatz bei hoher Qualität – hierfür verbürgt sich dent-net mit einer 5-jährigen Garantie (gegenüber 2 Jahren im Regelfall)!
- Zahnersatz-Mehrleistungen wie z.B. Keramikvollverblendungen oder Implantate erhalten Sie mit dent-net wesentlich günstiger!
- Einmal im Kalenderhalbjahr haben Sie Anspruch auf eine kostenlose professionelle Zahnreinigung!
Diese traditionelle chinesische Heilkunst hat sich auch in Deutschland durchgesetzt. Deswegen übernehmen wir die Akupunkturbehandlung bei chronischen Knie- und Rückenleiden.
Mit unseren Partnern können Sie Medikamente einfach und schnell per Fax oder Internet bestellen. Darüber hinaus sparen Sie bares Geld.
Hierzu empfehlen wir Ihnen unsere Partner:
DocMorris
EuropaApotheek
Ihr Arzt wählt das richtige verordnungsfähige Medikament für Sie aus. Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und schwerwiegend Erkrankte erhalten darüber hinaus auch andere zugelassene Arzneimittel. Die Saint-Gobain BKK übernimmt ebenso empfängnisverhütende Mittel (z.B. die Pille, die Spirale) bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Auf der Suche nach alternativen Medikamenten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung – rufen Sie uns an!
Seit dem 01.03.2010 hat Ihre Saint-Gobain BKK neue Arzneimittelrabattverträge – diese Medikamente sind von den Zuzahlungen befreit.
Ihre elektronische Gesundheitskarte ermöglicht Ihnen die freie Wahl unter allen Vertragsärzten, egal, ob es sich dabei um Haus-, Fachärzte oder Psychotherapeuten handelt. Zeitlich unbegrenzt erhalten Sie alle anerkannten medizinisch notwendigen Behandlungs- und Heilmethoden. Hierzu zählt auch die Empfängnisverhütung.
Profitieren Sie hierbei auch von unserem Hausarztvertrag
Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen können, verfügt Ihre Krankenversicherungskarte über den Auslandskrankenschein auf der Rückseite.
Für eine optimale Absicherung im Ausland bieten wir Ihnen ergänzend eine leistungsstarke Zusatzversicherung an.
Zudem bieten wir Ihnen vor Reiseantritt eine ausführliche Beratung zu Ihrem Versicherungsschutz und empfohlenen Schutzimpfungen.
Eine Übersicht der Länder, mit denen Ihre Saint-Gobain BKK Verträge hat, erhalten Sie hier
Ihre Saint-Gobain BKK unterstützt die Partnerbetriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Profitieren Sie von exklusiven Gesundheitsleistungen an Ihrem Arbeitsplatz!
Wir bieten Ihnen u.a.
Haben Sie Interesse? Wir kommen auch in Ihren Betrieb!
Ihre Saint-Gobain BKK übernimmt für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr die Kosten für Gläser (in bestimmten Fällen auch Kunststoff- oder Zweistärkengläser). Sehhilfen, einschließlich Kontaktlinsen, werden bei schweren Sehbeeinträchtigungen ohne Altersbegrenzung bezahlt.
Hierzu bieten wir Ihnen auch maßgeschneiderte Zusatzversicherungen
Die Saint-Gobain BKK ist eine Krankenkasse für die gesamte Familie – ein Leben lang. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Familienversicherung für Ihren Ehepartner (bzw. eingetragenen Lebenspartner) und Ihre Kinder bis zum 23. Lebensjahr. Bei Schul- oder Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Ihre Saint-Gobain BKK bietet Ihnen den „Check Up 35“. Dieser beinhaltet die Untersuchung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Stoffwechselstörungen ab dem 35. Lebensjahr. Eine Untersuchung ist alle zwei Jahre möglich.
Ihre Saint-Gobain BKK bietet Ihnen auch weiterhin einen Hausarztvertrag mit dem Sie bares Geld sparen!
Mit unserem Hausarztvertrag genießen Sie stets eine optimale medizinische Versorgung ohne lästige Mehrfachuntersuchungen!
Ihr Hausarzt ist im Rahmen dieses Vertrages der erste Ansprechpartner in gesundheitlichen Fragen und koordiniert darüber hinaus Ihre fachärztliche Behandlung. Wir bieten Ihnen damit ein Höchstmass an Qualitätsversorgung – darüber hinaus zahlen Sie keine Praxisgebühr!
Können Versicherte wegen einer Krankenhausbehandlung, wegen medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder gar bei häuslicher Krankenpflege, den Haushalt nicht weiterführen, erbringt Ihre Saint-Gobain BKK für Sie Leistungen zur Haushaltshilfe. Vorausgesetzt, im Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren (behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung). Helfen können ausgebildete Fachkräfte von Sozialstationen oder auch selbst beschaffte Ersatzkräfte.
Helfen beispielsweise Verwandte bis zum 2. Grad oder Verschwägerte, beteiligt sich Ihre Saint-Gobain BKK an den Fahrkosten oder am Verdienstausfall. Nimmt der Ehepartner unbezahlten Urlaub, können bis zu 100 % des Nettoverdienstausfalles übernommen werden. Ihre Saint-Gobain BKK leistet, wenn die versicherte Person den Haushalt wegen Krankheit nicht weiterführen kann, Haushaltshilfe bis zu vier Wochen.
Ihre Saint-Gobain BKK übernimmt die Kosten der häuslichen Krankenpflege grundsätzlich bis zu vier Wochen, auch dann, wenn die Pflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig ist. Unser Ziel ist es, die Pflege des Patienten durch Fachkräfte zu Hause in vertrauter Umgebung oder an einem geeigneten Ort durchzuführen und zwar anstelle einer Krankenhausbehandlung – sprechen Sie uns hierzu an!
Ihre Saint-Gobain BKK bietet Ihnen stets eine optimale Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Wir übernehmen für Sie die Kosten in Höhe der jeweiligen Festbeträge und Vertragspreise.
Sie suchen eine Krankenkasse mit alternativen Behandlungsmethoden? Dann sind Sie hier richtig! Versicherte der Saint-Gobain BKK profitieren von umfassenden alternativen Behandlungsmethoden. Hierzu zählt Akupunktur, aber auch Homöopathie.
Wir haben dazu einen Vertrag mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte“ geschlossen. Dieser Vertrag sichert Ihnen eine homöopathische Behandlung von der Erstanamnese über Folgeanamnese und homöopathische Beratung, bis hin zur Zusammenarbeit mit der entsprechenden Apotheke. Die Kosten für Ihre individuelle homöopathische Behandlung übernehmen wir für Sie.
Eine Liste aller teilnehmenden Ärzte (nach Postleitzahl sortiert) können Sie hier herunterladen. Oder nutzen Sie unsere Online-Arztsuche für Homöopathen.
Welche Leistungen unser Vertrag im Detail beinhaltet, erfahren Sie hier.
Ihre Saint-Gobain BKK fördert stationäre, teilstationäre oder ambulante Hospizleistungen. Dies gilt auch für Kinderhospize sowie für spezialisierte ambulante Palliativversorgungen.
Mit der Saint-Gobain BKK genießen Sie eine umfassende Versorgung mit Schutzimpfungen.
Wir übernehmen alle aktuellen, von der STIKO* empfohlenen Schutzimpfungen sowie Impfungen bei Auslandsreisen. Für Mädchen und junge Frauen von 9 – 26 Jahren wird auch die HPV-Impfung (humane Papillomaviren) zu 100 % übernommen. Ebenso der Impfschutz für Erwachsene gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf, der alle 10 Jahre aufgefrischt werden sollte.
Für über 60-Jährige bietet Ihre Saint-Gobain BKK Impfungen gegen Lungenentzündung (Pneumokokken) als Standardvorsorge.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Impfungen, die zum Teil bei beruflicher Gefährdung durch Ihren Arbeitgeber getragen werden. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über den umfassenden Impfschutz – auch für Ihre Auslandsreise.
* Ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland
Wir tragen die Kosten für Kieferorthopädische Behandlung (KFO) bei erheblicher Funktionsbeeinträchtigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen, selbst nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer Kieferanomalie.
Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) erstatten wir Ihnen, nach erfolgreichem Behandlungsabschluss.
Damit Ihr Kind sich gesund entwickelt, übernimmt Ihre Saint-Gobain BKK neun Untersuchungen im Laufe der Kindheit (U1 bis U9). Zusätzlich übernehmen wir in vielen Regionen zusätzlich die U7a, U10 und U11.
Für Jugendliche gibt es darüber hinaus eine weitere Untersuchung, die J1-Untersuchung, die zur Früherkennung möglicher Krankheiten vorgesehen ist. Nutzen Sie diese hervorragenden Chancen und vereinbaren Sie mit Ihrem Kind einen Termin beim Kinderarzt.
Ist Ihr Kind noch keine zwölf Jahre alt, krank und Sie müssen wegen der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege ihrer Arbeit fernbleiben? Außerdem kann eine andere in ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen? Dann zahlt Ihnen Ihre Saint-Gobain BKK bei Verdienstausfall „Kinderpflegekrankengeld“.
Damit Sie auch im Krankheitsfalle finanziell abgesichert sind, zahlt Ihre Saint-Gobain BKK nach Ablauf Ihrer Entgeltfortzahlung Krankengeld. Während der Krankengeldbezugszeit zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge. Ebenso wird diese Zeit in der Rentenversicherung berücksichtigt, so dass Ihnen bei Ihrer späteren Rente keine finanziellen Nachteile entstehen.
Das Beste ist für Sie gerade gut genug. Profitieren Sie von unseren Vertragskrankenhäusern. Diese bieten Ihnen moderne und effektive Behandlungsmethoden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus oder einer Spezialklinik.
Ihre Saint-Gobain BKK schreibt Früherkennung groß – wir übernehmen als Deutschlands erste Krankenkasse Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ab dem 18. Lebensjahr.
Frauen
Frauen haben eine sehr gute Heilungschance, wenn Gebärmutterhalskrebs (HPV) und Brustkrebs rechtzeitig erkannt werden. IhreSaint-Gobain BKK rät daher:
Lassen Sie sich einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen, damit krankheitsbedingte Veränderungen rechtzeitig erkannt werden. Ihre Saint-Gobain BKK übernimmt die Kosten.
Männer
Auch bei Männern gilt, Früherkennung ist das oberste Gebot. Daher übernimmt Ihre Saint-Gobain BKK die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen auf Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales für Sie ab dem 18. Lebensjahr.
Männer und Frauen – Hautkrebsscreening
Hautkrebs ist in frühen Stadien gut heilbar Aus diesem Grunde übernimmt ihre Saint-Gobain BKK einmal jährlich die Kosten für ein Hautkrebsscreening bei einem Hautarzt.
Darmkrebs-Vorsorge
Darmkrebs ist heilbar. Ihre Saint-Gobain BKK übernimmt die Kosten ab dem 50. Lebensjahr für die Dickdarm-Untersuchung.
Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden kann, wird unsere Pflegekasse unter Umständen die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung tragen. Der Anspruch ist auf vier Wochen pro Kalenderjahr beschränkt (Höchstbetrag 1.470 €).
Kuren können helfen, drohende Erkrankungen oder Fehlentwicklungen (vor allem bei Kindern) zu verhindern oder überstandene Krankheiten dauerhaft zu überwinden. Sie zeigen auch Wege zu einer gesünderen Lebensweise.
Wenn die bisherige Behandlung am Wohnort nicht ausreicht und Ihr Arzt eine Kur für erforderlich hält, unterstützen wir Sie gerne.
Bei stationären Rehabilitationskuren trägt grundsätzlich der Rentenversicherungsträger die Kosten.
(Disease Management Programme = DMP)
Seit 2003 gibt es bei den Betriebskrankenkassen das kostenlose Programm BKK MedPlus.
BKK MedPlus ist ein strukturiertes Behandlungsprogramm für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Es will Betroffene stärken, mit ihrer Erkrankung besser im Alltag zu Recht zu kommen. Dabei sorgt es für eine optimale Zusammenarbeit aller an einer Behandlung Beteiligten.
Ein einheitliches Programm für jeden chronisch Kranken fragen Sie sich? Nein, genau das ist BKK MedPlus nicht. Wir wissen, dass jeder mit seiner Erkrankung ganz unterschiedlich umgeht. Während einige Menschen ein ganz „normales“ Leben führen und kaum auf medizinische Hilfe angewiesen sind, benötigen andere umfassende Unterstützung.
Das Programm richtet sich an Patienten, die den Wunsch haben, sich aktiv an der Behandlung zu beteiligen. BKK MedPlus will, dass Sie genau die Betreuung erhalten, die Sie wünschen. Und dies nach neustem Stand der Wissenschaft.
BKK MedPlus Programme gibt es für folgende Erkrankungen:
Die freiwillige Einschreibung in die Programme erfolgt bei einem am BKK MedPlus teilnehmenden Arzt Ihres Vertrauens. Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie von uns ein entsprechendes Begrüßungsschreiben zum Programm und eine neue Krankenversichertenkarte. Ab Beginn der Teilnahme brauchen Sie bei uns keine Praxisgebühr mehr leisten. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos und kann von Ihnen jederzeit wieder beendet werden.
Unser ganz besonderes Plus – Teilnehmer am BKK MedPlus sind von der Praxisgebühr befreit! (inkl. Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt und Notfallgebühr)
Haben Sie Fragen zu BKK MedPlus? Wir stehen Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02406-303313-14 zur Verfügung.
www.bkkmedplus.de/
Servicenummern Medical Contact
Asthma und COPD: 0180 1 405541 01040 (Mo.-Fr. 08:00-20:00 Uhr)
Brustkrebs DMP-Servicetelefon: 0180 1 405541 01050 (Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr)
Brustkrebs Expertentelefon für medizinische Fragen: 0180 1 405541 01051 (Mi. 16:00-19:00 Uhr)
Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2: 0180 1 405541 01030 (Mo.-Fr. 08:00-20:00 Uhr)
KHK: 0180 1 405541 01060 (Mo.-Fr. 08:00-20:00 Uhr)
Berichte zur Qualitätssicherung
Spezielle Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind verhelfen Ihnen zu einer problemlosen Schwangerschaft und Geburt. Neben Hebammenhilfe, ärztlicher Betreuung, den notwendigen Arznei- und Heilmitteln sowie der Entbindung in unseren Vertragskliniken, ergänzen wir diese Leistungen um medizinisch notwendige Pflege und Haushaltshilfe.
Dabei sichert unser Programm „Hallo Baby“ eine optimale Beratung und Versorgung.
Während der Schutzfristen (vor und nach der Entbindung) zahlt Ihre Saint-Gobain BKK den Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld. Es beträgt maximal 13 Euro je Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettoverdienst, zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuer- und sozialversicherungsfrei).
Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
Stellt der oder die Pflegebedürftige die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im erforderlichen Umfang und in geeigneter Qualität sicher, besteht Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegestufe seit 01.07.08 ab 2010 ab2012
Stufe I 215 € 225 € 235 €
Stufe II 420 € 430 € 440 €
Stufe III 675 € 685 € 700 €
Zur Schulung von Angehörigen und Personen, die ehrenamtlich pflegerische Aufgaben übernehmen möchten, bietet bzw. organisiert unsere Pflegekasse kostenlose Ausbildungsmaßnahmen, in einigen Regionen auch in Ihrem Haushalt! Pflegepersonen sind unfall- und darüber hinaus sogar, unter bestimmten Voraussetzungen, rentenversichert. Für alle Leistungen unserer Pflegekasse gilt: Lassen Sie sich bitte in jedem Einzelfall vor Inanspruchnahme von uns beraten.
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden. Die Betreuung erfolgt
durch professionelle Pflegekräfte von Vertragseinrichtungen Ihrer SAINT-GOBAIN BKK wie beispielsweise der Sozialstationen.
Pflegestufe seit 2009 ab 2010 ab 2012
Stufe I 420 € 440 € 450 €
Stufe II 980 € 1.040 € 1.100 €
Stufe III 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefall 1.918 € 1.918 € 1.918 €
Die Deutsche Bevölkerung wird nachweislich immer älter. Oftmals ist man dann im Alter auf Hilfe angewiesen. Diesem Umstand wurde bereits vor mehr als 10 Jahren mit der Einführung der Pflegeversicherung Rechnung getragen. Seit Juli 2008 werden die Leistungen der Pflegeversicherung bis 2012 stufenweise steigen und dann ab dem Jahre 2015 in dreijährigem Abstand der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst. Dies wurde durch die Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetztes zum 01.07.2008 rechtskräftig.
Wir übernehmen Präventionskurse zu 100 % und bis zu 350 € im Kalenderjahr!
Hierzu zählen Kurse aus den Bereichen
Informationen zur Medikamenten und Drogenprävention
Anbieter finden Sie auch im Internet in unserer Kursdatenbank „easy“.
Zudem unterstützt Ihre Saint-Gobain BKK Sie durch spezielle Angebote im Bereich Gesundheitsurlaub.
Achtung! Gesetzesänderung zum 01.01.2011: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Ihren Versicherten nur noch maximal 2 Präventionskurse pro Jahr erstatten.
Kurse des selben Themfelds dürfen nur alle 2 Jahre gewählt werden
Informationen zu unseren Programmen erhalten Sie in jeder Zweigstelle und hier
Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe, die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten.
Ihre Saint-Gobain BKK übernimmt die medizinisch notwendigen Fahr- und Transportkosten zum Beispiel bei einer stationären Krankenhausbehandlung.
Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt grundsätzlich unsere Pflegekasse Kosten für eine notwendige Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr (bis zu einem Höchstbetrag von 1.470 €).
Einer der Eckpfeiler der Pflegeversicherung ist nach wie vor der Grundsatz „ambulant vor stationär“. In Fällen, in denen die häusliche Pflege nicht möglich ist, zahlt Ihre Saint-Gobain BKK Pflegeversicherung Pauschalbeträge zur Deckung der Kosten. Die stationären Sachleistungen der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Bei Pflegestufe III und III in Härtefällen werden die Leistungen bis 2012 ebenfalls stufenweise angehoben.
Pflegestufe seit 01.07.08 ab 2010 ab 2012
Stufe I 1.023 € 1.023 € 1.023 €
Stufe II 1.279 € 1.279 € 1.279 €
Stufe III 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Stufe III Härtefall 1.750 € 1.825 € 1.918 €
Der Tarif „Krankengeld“ ist vorgesehen für hauptberuflich Selbstständige sowie unständig/kurzfristig Beschäftigte, Künstler und Publizisten. Anmerkung: Die Bundesregierung plant eine Änderung bei den Krankengeld-Wahltarifen. Selbstständige und Versicherte ohne einen sechswöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch sollen die Möglichkeit erhalten, als zusätzliche Option neben den Wahltarifen ein „gesetzliches“ Krankengeld mit einem Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit gegen Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes zu wählen. Die Gesetzesänderung soll am 1.8.2009 in Kraft treten. Für Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten ergeben sich keine Änderungen.
* Die Mindestbindungsfrist sowohl für den Wahltarif als auch an die Saint-Gobain BKK beträgt 3 Jahre.
Zur Vorbeugung von Zahn-, Mund- und Kiefer-erkrankungen stehen versicherten Kindern der
Saint-Gobain BKK drei Früherkennungsuntersu-
chungen zu. Die erste Untersuchung findet im
3. Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von
zwölf Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Während der Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen.
Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung (einschließlich Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne vom 6. Lebensjahr an) genutzt werden, ab 18 Jahren ist die Zahngesundheits-untersuchung einmal jährlich vorgesehen. Der Zahnarzt bescheinigt die Untersuchungen ab dem 12. Lebensjahr im so genannten „Bonusheft“. Unberührt von der zahnärztlichen Früherkennung bleibt natürlich die zahnärztliche Behandlung.
Mit der dent-net bieten wir Ihnen Zahnersatz zum
Nulltarif sowie im Kalenderhalbjahr eine kostenlose professionelle Zahnreinigung! Gemeinsam mit den teilnehmenden Zahnärzten und einem Zahnlabor bieten wir Ihnen Zahnersatz ohne Eigenanteil (jährliche Vorsorge vorausgesetzt)! So sparen Sie
viel Geld beim Zahnersatz. Durch die starke Vernetzung aller Beteiligten können die teilnehmen-den Ärzte Zahnersatz qualitativ
hochwertig und zugleich wirtschaftlich über die Zahnlabore von dent-net fertigen lassen. Hierbei sind alle Labore nach ISO 9001 Qualitätskriterien geprüft und zertifiziert.
Ihre Vorteile:
Ihren teilnehmenden Zahnarzt finden Sie hier
Ihre Saint-Gobain BKK leistet befundbezogene Festzuschüsse zu Zahnersatz wie beispielsweise Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen. Unter den Vertragszahnärzten haben Sie dabei die freie Wahl – Sie legen einfach nur Ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte) vor. Zum befundbezogenen Festzuschuss beim Zahnersatz zählen auch Suprakonstruktionen, also implantatgestützter Zahnersatz (die implantologischen Leistungen nur in bestimmten zahnmedizinischen Ausnahmen).
Kosten der Regelversorgung können bei unzumutbarer Belastung ganz oder teilweise übernommen werden.
Ihre Saint-Gobain BKK bietet Ihnen und Ihrer Familie einen umfassenden Versicherungsschutz. Mit unseren Kooperationspartnern der SIGNAL IDUNA Versicherung und der ERGOdirekt Versicherung, können Sie diesen Schutz nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen ergänzen. Dies betrifft beispielsweise die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus, den Ein- bzw. Zweitbettzimmerzuschlag bei stationärer Behandlung, die Auslandsreisekrankenversicherung, höhere Zuschüsse zu Brillen oder auch zum Zahnersatz und natürlich auch die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden.
Beim Arztbesuch:
Sie zahlen die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal bei Ihrem Hausarzt (nicht bei Teilnahme am Hausartzvertrag).
Beim Zahnarzt und beim Notdienst wird eine separate Gebühr von 10 Euro fällig. Als ärztliche Leistungen gilt auch das Ausstellen von Rezepten, die Blutabnahme und die telefonische Auskunft. Werden Sie von Ihrem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen, zahlen Sie dort keine Praxisgebühr mehr, soweit der zweite Arztbesuch in das gleiche Quartal fällt.
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel:
Sie zahlen 10 % des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro verordnetem Arzneimittel hinzu. Arzneimittel, die besonders preisgünstig sind, sind von der Zuzahlung befreit. Bei welchen Arzneimitteln die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren Sie von Ihrem Arzt oder Apotheker. Dort erhalten Sie auch Informationen über alternative Arzneimittel bzw. Medikamente.
Heilmittel und häusliche Krankenpflege:
Sie zahlen 10 % zu den Kosten des Heilmittels oder der Leistung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt) zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Hilfsmittel:
Sie zahlen 10 % für jedes Hilfsmittel (beispielsweise Hörgeräte, Rollstühle), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr, als die tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels. Die Zuzahlung bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, beträgt 10 % des insgesamt von der Saint-Gobain BKK zu übernehmenden Betrages, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
Fahrkosten:
Sie zahlen 10 % der Transportkosten, aber höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro je Fahrt. Bei Fahrkosten für den Transport von Kindern und Jugendlichen gilt dies ebenso.
Im Krankenhaus:
Für jeden Tag des stationären Aufenthaltes zahlen Sie 10 Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation:
Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag, für AHB (Anschlussheilbehandlung) begrenzt auf 28 Tage.
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter:
Die Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Tag.
Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe:
Die Zuzahlung beträgt 10 % pro Tag, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro.
Befreiung von den Zuzahlungen:
Sollten Sie durch die Zuzahlungen unzumutbar belastet werden, besteht die Möglichkeit der teilweisen oder völligen Befreiung von der Zuzahlung. Nehmen Sie daher Kontakt zu Ihrer Saint-Gobain BKK auf.







